Tourismusabgabe (Gästeunterkünfte)

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt3,00 € /Nacht u. Person

Zuständig

Fälligkeit

Die Abgabe für Nächtigungen in einer Gästeunterkunft  wird mit der letzten abgabenpflichtigen Nächtigung fällig.

Als Fälligkeit der von den Unterkunftgebern bzw. Unterkunftgeberinnen an die Tourismusgemeinde abzuführende Tourismusabgabe wird der letzte Kalendertag des auf die Einhebung folgenden Monats festgelegt.