Kommunalsteuer

Zuständig

Kommunalsteuer

Die Übermittlung der Steuererklärung in der Papierform ist nur für jene Unternehmer zulässig, welchen die elektronische Übermittlung mangels technischer Vorraussetzungen unzumutbar ist (kein Internetzugang oder Vorjahresumsatz unter 100.000,- Euro); ansonsten soll die Übermittlung der Steuererklärung elektronisch im Wege von FinanzOnline zu erfolgen.

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Formular-Kommunalsteuer-Jahreserklärung