Amtssignatur

  • Die Amtssignatur

    Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Bad Goisern am Hallstättersee auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

    Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
    einer Amtssignatur-Bildmarke,   
    sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

    Veröffentlichung der Bildmarke
    Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Bad Goisern am Hallstättersee gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

    Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
    Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt.
    Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt.

    Elektronische Signaturprüfung
    Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen.
    http://www.signaturpruefung.gv.at/ 

Ihr Goiserer Web-Team