Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt4,62 € pro m3

Zuständig

Ab 1. Jänner 2024 (Gebühren inklusive 10% Mwst.)

1. Normfall: Als Berechnungsgrundlage wird der Wasserverbrauch des letzten Ablesezeitraumes der zuständigen Wassergenossenschaft herangezogen. Bei Objekten, welche keine Wasserzähler haben, wird eine Pauschale von 50 m³ pro Person als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Ausnahme: Stellt der Hausbesitzer auf Grund eines Rohrgebrechens einen Antrag auf Ermäßigung der Kanalbenützungsgebühr und bewilligt der Gemeindevorstand dieses Ansuchen, so wird als Berechnungsgrundlage der Wasserverbrauch der drei vor dem Schadensfall liegenden Ablesezeiträume plus eines 20 %igen Sicherheitszuschlages herangezogen.

2. Bezug eines Neubaues oder eines leerstehenden Gebäudes: Als Berechnungsgrundlage wird zur Vorschreibung für die ersten 4 Quartale ab dem Bezug des Neubaues (des leerstehenden Gebäudes) eine Pauschale von 50 m³ pro Person herangezogen. Beim Bezug des Hauses wird der Zählerstand des Wasserzählers- und nach Ablauf eines Jahres durch neuerliches Ablesen des Zählerstandes der tatsächliche Wasserverbrauch in diesem Zeitraum ermittelt. Dieser Verbrauch wird einer Endabrechnung zu Grunde gelegt.